Der Mindestabstand brennbarer Bauteile (z.B. tragender Holzkonstruktionen im Bereich des Dachstuhles) von einem Rauchfang beträgt bei einem aus Vollziegel gemauerten Rauchfang 5cm (im verputzten Zustand).
Bei einem modernen, mehrschaligen Rauchfangsystem ist der Mindestabstand (in mm) am Typenschild angegeben.
Die folgende Abbildung zeigt ein Muster eines solchen Typenschildes, der Abstand bei diesem Beispiel beträgt 50mm.