Was ist die wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und in welchen Intervallen wird sie durchgeführt?

Die wiederkehrende Überprüfung oder auch vereinfacht Abgasmessung genannt ist im burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz festgeschrieben. Die sogenannte Abgasmessung gibt dabei objektiv Auskunft ob die Feuerstätte energie- und kostensparend sowie umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten verbrauchen weniger Energie und produzieren daher auch weniger Schadstoffe.
Dabei werden alle Feuerstätten, ausgenommen Raumheizer, überprüft und die Menge der chemischen Bestandteile des Abgases gemessen. Diese werden dann entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte kontrolliert und eventuelle Anpassungen oder Mängel mit dem Anlagenbetreiber besprochen.
Intervalle:
  • mindestens alle vier Jahre: bei Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW;
  • alle zwei Jahre: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW;
  • jährlich: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und – bei Blockheizkraftwerken.