Die Feuerstättenbeschau dient zur Gefahrenabwehr und zur Sicherheit aller im Haus lebenden Personen. Mit dem neuen Kehrgesetz 2022 haben sich die Intervalle von 12 auf 3 bzw. 6 Jahre geändert.
Die Feuerstättenbeschau findet nun bei allen Feuerstätten mit festen und flüssigen Brennstoffen alle 3 Jahre statt.
Wenn sich Ihre Heizung in einem Raum mit erhöhter Brandgefahr, wie z.B. Heizraum befindet, ist die Überprüfung alle 6 Jahre durchzuführen.