Bin ich dazu verpflichtet die wiederkehrende Überprüfung durchführen zu lassen und warum wird diese nicht mit der normalen Kehrung durchgeführt?

Im burgenländischen Luftreinhaltegesetz ist die wiederkehrende Überprüfung der Feuerungsanlagen gesetzlich festgeschrieben. Im Burgenländischen Heizungs- und Kälteanlagengesetz, kurz HKADB, ist festgehalten, dass der Rauchfangkehrer als Überwachungsstelle fungiert und in den vorgeschriebenen Intervallen die wiederkehrenden Überprüfungen (Abgasmessungen) durchzuführen hat bzw. in die Überprüfung anderer Prüfungsstellen Einsicht nehmen muss.

Die Abgasmessung bzw. wiederkehrende Überprüfung dauert, je nach Anzahl der Abgasanlagen und eventuellen Mängel, zwischen 15 und 30 Minuten. Es handelt sich dabei um eine Messung, die nur durchgeführt werden kann, wenn die Anlage in Betrieb ist. Außerdem müssen bei der Abgasmessung umfassende Daten zur Abgasanlage erhoben werden und dies würde den für die Kehrtätigkeit einkalkulierten Zeitrahmen sprengen.

Die gesetzlichen Bestimmungen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Burgenlands unter dem Link www.burgenland.at/heizung